Ausschreibung Landesschau Trakehner Zuchtstuten im Zuchtbezirk Niedersachsen Nord-West / Bremen am 9. Juli 2005 in Tarmstedt

Dies ist die offizielle Ausschreibung für die Landesschau im Zuchtbezirk Niedersachsen Nord-West / Bremen am 9. Juli 2005

Wir wollen ein eindrucksvolles Bild der Entwicklung des Trakehner Pferdes in unserem Zuchtbezirk präsentieren. Hierzu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie herzlich, die in Frage kommenden Stuten zu melden.

Startberechtigt sind alle beim Trakehner Verband ins Hauptstutbuch eingetragenen und zuchtaktiv gemeldeten Stuten und 2jährige Stuten, die von Vätern abstammen, die im Hengstbuch 1 des Trakehner Verbandes eingetragen sind und deren Mütter im Hauptstutbuch des Trakehner Verbandes eingetragen sind.

Die Stuten müssen sich im Besitz von Mitgliedern des Zuchtbezirkes Niedersachsen Nord-West / Bremen befinden oder solcher Zuchtbetriebe, die vom Zuchtbezirk Niedersachsen Nord-West / Bremen betreut werden.

weitere Teilnahmebedingungen:

  • 2jährige Stuten werden anlässlich der Zentralen Stuteneintragung in Basdahl-Volkmarst am 5. Mai 2005 vorgemustert.
  • 3jährige und ältere Stuten müssen beitragsmäßig angemeldet sein und in der Bewertung eine Mindestpunktzahl von 47 Punkten (nach dem neuen System), oder eine Mindestpunktzahl von 35 Punkten (nach dem alten System) aufweisen. Die Endnote (Gesamteindruck) muss mindestens eine 7 sein.
  • 7jährige und ältere Stuten müssen mindestens ein lebendes Fohlen geboren haben

Klasseneinteilung

I 2jährige Stuten V 10-14jährige Stuten
II 3jährige Stuten VI

15jährige u. ältere Stuten
(Ehrenklasse ohne Rangierung)

III 4-6jährige Stuten (Ehrenklasse ohne Rangierung)    
IV 7-9jährige Stuten    
VIII

Familiensammlung

(hier sind grundsätzlich nur Stuten startberechtigt, die auch in den Klassen I -VI gezeigt werden, wobei eine Stute aus einem fremden Zuchtbezirk kommen darf, die in den Einzelklasse nicht startberechtigt ist.)
a) Stute mit mindestens 2 direkten Nachkommen
b)Stute mit mindestens einer Tochter und einer Enkeltochter
c)mindestens 3 direkte Nachkommen einer Stute, die selber nicht ausgestellt wird.

   

Ab einer Klassenstärke von 12 und mehr Stuten wird die Klasse unterteilt. Aufgrund des Nennungsergebnisses kann die altersgemäße Zusammensetzung der Klassen II-V auch anders entschieden werden.

Stuten der Ehrenklasse werden nicht rangiert, einzelne Stuten können aber auf Empfehlung der Richter auf dem Endring an der Ausscheidung zur Sieger- und Reservesiegerstute teilnehmen. Siegerstute kann nur eine Stute werden, die mindestens ein lebendes Fohlen hatte.

Stuten mit erfolgreich abgelegter Eigenleistungsprüfung werden im Schaukatalog gesondert gekennzeichnet. Fohlen, die bei Fuß der Mutter mitlaufen, können im Schaukatalog erwähnt werden, wenn der Züchter die Fohlendaten bei der Nennung mitteilt.

Bitte richten Sie die Nennungen mit Kopie des Zuchtblattes oder Abstammungsnachweises bis spätestens zum 20. Mai 2005 an die Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes, Postfach 2729, 24517 Neumünster.

Die Nenngebühr von € 15,--pro Stute (Kopfnummern incl.) ist der Nennung in Form eines Verrechnungsschecks (oder in bar) beizufügen.

Wir hoffen und wünschen, dass viele von Ihnen bereit sind, einen Ehrenpreis für die Veranstaltung zu stiften. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Dr. Martin Mehrtens, Westpreußenweg 10, 27442 Gnarrenburg (Tel. 04763/1745)

Für die Schau bitten wir Sie, die Stuten optimal herausgebracht, frisiert, mit eingeflochtener Mähne und Schopf, auf Trense mit Reithalfter vorzustellen. Die Vorführer der Stuten sollten mit schwarzer Hose und weißem Hemd/bzw. weißem T-Shirt einheitlich gekleidet sein. Peitschenführer stellt der Veranstalter.

Zum Ablauf: die einzelne Stute betritt den Ring auf die Richter zu im Schritt, nimmt Aufstellung vor den Richtern, trabt auf dem Dreieck einmal herum, nimmt erneut Aufstellung vor den Richtern und verlässt dann die Bahn im Schritt. Nach der Einzelvorstellung der Stuten einer Klasse werden sie noch einmal alle gemeinsam im Schritt auf dem Ring gezeigt und rangiert.

Die Vorstellung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Aussteller. Das gilt sowohl hinsichtlich der Privathaftpflicht als auch der Tierhalterhaftpflicht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Versicherungsgesellschaft darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen genannten Pferde zu einer Ausstellung geschickt werden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl, Feuer oder Schäden anderer Art.